Allgemeine Dokumente zum Download
- Unternehmenspolitik
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
- ROHS Erklärung
- REACH Erklärung
- Konfliktmineralien Politik
Die tecnotron elektronik gmbh ist als Hersteller von elektronischen Produkten im Sinne von REACH
ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender”. Sie beziehen von uns ausschließlich nicht-
chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen unter
normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt
werden.
Somit unterliegt die tecnotron elektronik gmbh grundsätzlich weder der
Registrierungspflicht, noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Darüber hinaus werden wir Sie umgehend gemäß REACH – Art. 33 informieren, falls Inhaltsstoffe
unserer Produkte (ab einem Gehalt von > 0,1%) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
als besonders besorgniserregend eingestuft werden.
Wir verfolgen in eigenem Interesse und zur Gewährleistung einer hohen
Produktionssicherheit für unsere Kunden intensiv die Umsetzung von REACH auf Seite unserer
Lieferanten. Wir stehen in enger Kommunikation mit unseren Lieferanten von chemischen Stoffen
sowie Zubereitungen (z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Herstellung, Be- und Verarbeitung
unserer Produkte oder Anwendung bei anderweitigen betrieblichen Prozessen) und werden die
Vorregistrierung bzw. spätere Registrierung der relevanten Stoffe in REACH in unsere
Lieferantenbewertung einbinden.
Unabhängig von unserer Informationspflicht, erstellen wir für Sie auf Wunsch auch gerne jederzeit
auf Anfrage eine individuelle REACH Erklärung für Ihre Produkte nach folgender Vorlage: